Notleuchte

Die Notleuchte begegnet uns im Alltag besonders oft in öffentlichen Gebäuden, oft ist die Anbringung einer solchen dort sogar gesetzlich vorgeschrieben. Jede Notleuchte erfüllt in erster Linien den Zweck, auf einen speziellen Rettungsweg oder auf einen Notausgang hinzuweisen. Dies ist nicht nur in der konkreten Gefahrensituation zu beachten, man sollte eine Notleuchte auch ohne Anlass zur Kenntnis nehmen, um im Notfall den Fluchtweg schnell zu finden.

Rein optisch zeichnet sich die Notleuchte durch ihre typisch grüne Farbe aus, das weiße und leuchtende Piktogramm darauf stellt einen Menschen dar, der in Pfeilrichtung auf eine Tür zuläuft. So wird verdeutlicht, dass es an dieser Stelle einen Notausgang gibt und man gegebenenfalls dort das Gebäude schnell und hoffentlich ungefährdet verlassen kann. Die Notleuchte wird alternativ auch Antipanikleuchte bezeichnet, weil sie auch während eines Stromausfalls funktioniert. So kann eine Notleuchte die Gefahr einer ausbrechenden Panik einschränken, falls es durch zum Beispiel einen Brand zum Stromausfall kommt und die Menschen sich im dunklen Gebäude nicht mehr zurechtfinden.

Die Notleuchte wird logischerweise nicht zur Kategorie der Verbotszeichen, sondern zu Hinweisschildern gezählt. Gerade an Arbeitsplätzen, die Gefahren bergen, weil zum Beispiel mit Maschinen oder Feuer gearbeitet wird, ist eine Notleuchte besonders wichtig für die Sicherheit der Arbeiter.