VerbotsschildEin Verbotsschild unterscheidet sich klar von einem Warnzeichen. Während Warnzeichen lediglich auf eine Gefahr aufmerksam macht und warnt, spricht ein Verbotsschild ein striktes Verbot aus, dessen Missachtung unter Umständen sogar strafbar sein kann. Warnzeichen haben eine dreieckige Form, das Verbotsschild dagegen ist durch seine runde Form gekennzeichnet. Ein Verbotsschild hat grundsätzlich einen leuchtend roten Rahmen und zusätzlich oft einen dicken, diagonalen Querbalken von links oben nach rechts unten, der das Verbot unterstreicht. Genau wie eine Notleuchte sollte ein Verbotsschild auffällig sein. Auf einem Verbotsschild befinden sich zumeist simple und möglichst eindeutige Piktogramme, die zum Beispiel im Straßenverkehr das Unterlassen einer bestimmten Handlung (Überholen, Parken, Überschreitung einer bestimmten Geschwindigkeit) fordern. Die Symbole auf dem Schild sollten leicht zu erkennen sein, sie sind nach DIN 4822-2 genormt und wurden auf Tauglichkeit geprüft. Ein Verbotsschild, welches keine tragende Symbolik aufweist, ist im Straßenverkehr wirkungslos und daher unzulässig. An einem Halteverbotsschild sollte ein Verkehrsteilnehmer seinen Wagen nicht parken. Ein dennoch dort abgestelltes Fahrzeug wird kostenpflichtig abgeschleppt, darüber hinaus entstehen Kosten zur Zwangsverwahrung und ein Ordnungsgeld. Wird ein Verbotsschild von einem Verkehrsteilnehmer nicht beachtet, spricht man von einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Vergeltungsmaßnahme ist bundeseinheitlich im Bußgeldkatalog festgelegt, ein Verwarnungsgeld beträgt in der Regel 35 Euro. kommt es bei einer Übertretung der Verbotsschilder zudem zu einer Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer, ist ein Abschleppen des Fahrzeugs zweckmäßig und die Kosten müssen vom Fahrzeughalter getragen werden.
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